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StaRUG- und Eigenverwaltungsverfahren finanzieren!

Mit dem neuen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen - kurz: StaRUG - hat der Gesetzgeber zum 01.01.2021 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass sich Unternehmen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens in einem gesetzlich geregelten Verfahren sanieren können. Dies gilt auch für den Fall, wenn einzelne Gläubiger nicht bereit sind, eine solche Sanierung mitzutragen. Ferner besteht für ein in der Krise befindliches Unternehmen oftmals noch die Möglichkeit, sich im Wege der sog. Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) unter Insolvenzbedingungen zu sanieren.

Für Unternehmen in solchen Sondersituationen stellen Banken in der Regel keine Finanzierung mehr zur Verfügung. Soweit Sie für Ihr Unternehmen eine Finanzierung zur Umsetzung eines StaRUG-Verfahrens oder eines Eigenverwaltungsverfahrens suchen, bieten sich daher folgende Finanzierungsmöglichkeiten an, bei deren Umsetzung wir Sie gerne unterstützen:

Sale & Lease Back-Finanzierungen

Es geht hier um Immobilien, Maschinen und den Fuhrpark – dieses Anlagekapital ist zwar für Unternehmen wichtig, es bindet gleichwohl in hohem Maße Kapital und ist daher nicht flexibel verfügbar, insbesondere dann nicht, wenn auf schnellem Weg Liquidität benötigt wird. Mit Sale-and-Lease-back ändert sich das. Hier wird Anlagevermögen mit stillen Reserven verkauft und dann vom Leasinggeber direkt wieder zurückgeleast - die daraus gewonnene Liquidität ist dann für das Unternehmen sofort als Eigenkapital verfügbar. Zu den Vorteilen dieser Finanzierungsform zählen unter anderem ein geringes Risiko sowie Steuervorteile. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen greifen mittlerweile gern auf diese Finanzierungsform zurück.

Je nach Vereinbarung kann dieses im Wege der Teil- oder Vollamortisation mit linearer oder progressiver Ratengestaltung erfolgen, und zwar im Wesentlichen zu folgenden Bedingungen:
  • Bilanzverkürzung beim Leasingnehmer durch Aktivierung des Investitionsguts in der Steuerbilanz des Leasinggebers
  • Leasingraten sind grundsätzlich sofort steuerlich abzugsfähig; ggf. differenzierte Betrachtung bzgl. Gewerbesteuer
  • bei Vollamortisation: Amortisation der gesamten Anschaffungskosten während der Vertragsdauer und zugesichertes Optionsrecht auf Kauf durch den Leasingnehmer bzw. Verlängerung des Leasingvertrages
  • bei Teilamortisation: in der Regel mit Andienungsrecht, bei Vertragsbeginn vereinbarter Restwert
  • die Leasingdauer beträgt bis zu 54 Monaten
Sale-and-Lease-back gilt als eine der modernsten Formen des Leasings. Diese Finanzierung macht es möglich, kurzfristig stille Reserven zu aktivieren und so die Liquidität des Unternehmens zu steigern. Wir vergleichen die Angebote verschiedener renommierter Anbieter und finden die beste Lösung für Sie!

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Beteiligungskapital

Für ein Unternehmen in der Krise gibt es bereits kurz vor einer Insolvenz kaum Finanzierungsmöglichkeiten. So sind insbesondere Banken in der Regel nicht mehr bereit, einem in der Krise befindlichen Unternehmen noch weiteres Fremdkapital zur Verfügung zu stellen. Diese Lücke kann über spezielle Beteiligungsgesellschaften geschlossen werden. Sie beteiligen sich auch dann noch am Unternehmen und finanzieren eine Sanierung des Unternehmens über einen Restrukturierungsplan. So kann der gesunde Kern des Unternehmens bewahrt und damit gewachsene Werte für die Zukunft erhalten werden.
Das Beteiligungskapital steht dem Unternehmen zur Finanzierung eines Restrukturierungsplanes zur Verfügung. Sie haben hierzu Fragen?

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